Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bürserberg hat in ihrer Sitzung vom 15. Jänner 2025 den Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des räumlichen Entwicklungsplanes der
Gemeinde Bürserberg gem. § 11 Abs. 1 Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 39/1996 i.d.g.F. beschlossen.
Der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht samt dem Ergebnis der Umwelterheblichkeitsprüfung werden vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal vom 16.01.2025 bis 16.02.2025 veröffentlicht. (§ 32e des Gemeindegesetzes)
Beilage:
- Kundmachung REP vom 16.01.2025
- Entwurf Verordnung REP vom 15.01.2025
- Verordnungstext
- Erläuterungsbericht mit Ergebnis UEP
- Zielplan
Während der Zeit der Veröffentlichung kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümer/Eigentümerin von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf
bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Änderungswünsche erstatten.