KUNDMACHUNG

für die VOLLVERSAMMLUNG der Jagdgenossenschaft Bürserberg am
Mittwoch, den 30. Oktober 2024 mit Beginn um 19.00 Uhr, im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Bürserberg.

TAGESORDNUNG

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit, sowie Feststellung der Anzahl der vertretenen Stimmen anhand des Mitgliederverzeichnisses;
  2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Vollversammlung vom 02.03.2022;
  3. Genehmigung der Jahresrechnung 2022 u. 2023;
  4. Bericht des Obmannes;
  5. Bericht der Jagdpächters;
  6. Bericht der Forstbetriebsleitung;
  7. Allfälliges;

Das Mitgliederverzeichnis liegt im Gemeindeamt Bürserberg während der Amtsstunden zur Einsicht auf.

Hinweise über die Mitgliedschaft und Stimmrecht
:
Während alle Eigentümer der anrechenbaren Grundflächen im Sinne des § 6 des Jagdgesetzes Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind, richtet sich das Stimmrecht der Genossenschaftsmitglieder nach ihrem Anteil an den anrechenbaren Flächen, die zur Jagdgenossenschaft gehören, und zwar bei einem Flächenanteil von 0,3 bis 5 ha stehen eine Stimme, bei 5 bis 10 ha zwei Stimmen zu. Für die 10 ha übersteigende Fläche steht je angefangene 10 ha eine weitere Stimme zu.

Das Stimmrecht ist persönlich oder durch einen schriftlichen Bevollmächtigten auszuüben. Ein Bevollmächtigter darf, abgesehen vom Ehegatten sowie von Eltern und Kindern, höchstens drei Mitglieder vertreten. Miteigentümer können ihr Stimmrecht nur durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben. Die Vollmacht ist vor Beginn der Vollversammlung schriftlich vorzulegen (auch für Eltern, Ehegatten oder Kinder).

Können sich die Miteigentümer auf einen gemeinsamen Bevollmächtigten nicht einigen und liegt auch über einen allfälligen Streit hierüber keine gerichtliche Entscheidung vor, so kann für dieses in Miteigentum stehende Grundstück das Stimmrecht nicht ausgeübt werden.

Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einberufung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Der Obm. Bgm. Fridolin Plaickner